BrustkrebswissenRezidiv & Metastasierung

Selbstbestimmt Vorsorgen

Patientenverfügung & Co

Wir hatten eingangs davon gesprochen, dass uns mit der Diagnose metastasierter Brustkrebs auch wieder bewusst wird, wie endlich unser Leben ist. Wenn Sie sich bislang noch keine Gedanken zu einer Patientenverfügung,  Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament gemacht haben, ist es jetzt an der Zeit, diese Dinge anzugehen.

Nicht nur Krebspatienten, sondern jeder Erwachsenen sollte sich über die Ausstellung dieser benannten Dokumente Gedanken machen, denn selbst junge gesunde Menschen können beispielsweise nach einem schweren Unfall in die Lage kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können.

Patientenverfügung, Vorsorgemacht, Betreuungsverfügung – was regelt was?

Ganz grob gesprochen

legen Sie in einer Patientenverfügung fest, welche Behandlung Sie erhalten möchten und welche nicht, wenn Sie dies nicht mehr selbst entscheiden können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, was zu Ihrer Lebenserhaltung noch gemacht werden soll, wenn die Aussicht das Bewusstsein wiederzuerlangen, nicht mehr besteht. Auch bestimmen Sie, wer im Zweifelsfall zu Ihrem mutmaßlichen Willen befragt wird.

bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht oder in einer Betreuungsverfügung, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dies selbst nicht mehr können. Das ist wichtig, weil ohne eine solche Vollmacht üblicherweise ein Gericht festlegt, wer hierzu bevollmächtigt wird. Und das muss dann nicht immer ein naher Verwandter sein, das könnte auch ein Berufsbetreuer sein.

Hauptunterschiede Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung:

Hier muss zuerst gerichtlich festgestellt werden, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können und somit einen gesetzlichen Betreuer benötigen. Danach bestellt das Gericht, den von Ihnen in der Betreuungsverfügung bestimmten Betreuer. Der Betreuer muss dem Betreuungsgericht regelmäßig Rechenschaft ablegen.

  • Vorteil: Die Betreuungsverfügung wirkt erst, wenn der Betreuungsfall eintritt und das Gericht kontrolliert die Tätigkeit des Betreuers
  • Nachteil: Ein Verfahren zur Feststellung der Betreuungsnotwendigkeit kann dauern und in dieser Zeit kann der von Ihnen vorgesehene Betreuer nicht für Sie tätig werden.

Vorsorgevollmacht:

Die Vorsorgevollmacht wirkt sofort und nicht erst, wenn Sie selbst keine  Entscheidungen mehr treffen können. Der Vorsorgebevollmächtigte kann also bereits mit Erhalt der Vollmacht in Ihrem Namen handeln. Es erfolgt auch keine Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten durch das Gericht.

Sie sollten deshalb nur einer Person Ihres absoluten Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen!

Sie haben bei der Vorsorgevollmacht aber durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. So können Sie beispielsweise selbst einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen, der die Tätigkeit des Vorsorgebevollmächtigten überwacht. Oder Sie können festlegen, dass nicht eine einzige Person alle Entscheidungen für Sie trifft, sondern unterschiedliche Personen über verschiedene Themenbereiche bestimmen. Beispielsweise über Finanzen, Ihre Unterbringung oder medizinische Angelegenheiten.

  • Vorteil: Ihre Vertrauensperson kann im Ernstfall sofort für Sie handeln.
  • Nachteil: Missbrauch ist leichter möglich

Weitere Informationen und Unterstützung

Es gibt eine Fülle von Ratgebern in denen Sie weitere wichtige Informationen und Vordrucke erhalten. Wir nennen hier stellvertretend
"Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind" von der Verbraucherzentrale.
"Rechtlich vorsorgen: Vorsorgevollmacht und weitere Verfügungen" von Stiftung Warentest

Wenn Sie beim Ausfüllen der Patientenverfügung unsicher sind, was Sie ankreuzen sollen, sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die können Ihnen erklären, was die einzelnen Behandlungen bewirken und worauf Sie bei Ihrer Entscheidung achten sollten. Oder wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Patientenverfügung an einen Hospizverein. Auch diese bieten oft eine umfassende Beratung an.

Beim Erstellen einer Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht, kann Ihnen bei Bedarf eine Juristin oder ein Jurist helfen. Wie Sie gesehen haben gibt es hier viele unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und das Thema ist durchaus komplex.

Auch der Sozialverband VDK kann weiterhelfen. Er bietet Informationsveranstaltungen und individuelle Beratung zu diesen Vorsorgethemen an.

Sehen Sie auch den Beitrag "Vorsorge: Diese neuen Regelungen gelten ab 2023" in ZDF heute

Unser mamazone-Tipp

Nutzen Sie Phasen, in denen es Ihnen gut geht, um all das zu regeln. Informieren Sie sich gut und treffen Sie Ihre Entscheidungen wohlüberlegt – keinesfalls überstürzt! Das ist mühsam und vielleicht auch beschwerlich, aber Sie werden sehen, wenn Sie Ihre Entscheidungen getroffen und alles Wichtige geregelt haben, werden Sie sich erleichtert fühlen. Sie sind gewappnet für die Zukunft und seien Sie versichert: Auch Ihre Angehörigen sind froh, wenn Sie wissen, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben und wenn sie diese ohne unerwartete juristische Hürden für Sie umsetzen können. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht

Seit Januar 2023 gibt es das sogenannte Ehegatten-Notvertretungsrecht. Dadurch können Ehegatten im Notfall für einen begrenzten Zeitraum von maximal 6 Monaten füreinander medizinische Entscheidungen treffen. Diese gesetzliche Regelung kann also eingeschränkt helfen, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie das Alles genau geregelt ist, erfahren Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Wichtig: Dieses Gesetz ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht! Anders als die Vorsorgevollmacht ist das Ehegatten-Notvertretungsrecht zeitlich beschränkt und umfasst beispielsweise auch nicht die Vermögenssorge.