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Hohe Priorität für Krebspatienten bei der COVID-19-Impfung

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Am 08. Februar wurde die Änderung der Corona-Impfverordnung veröffentlicht.

Diese sieht nun eine hohe Priorität vor für „Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt". Eine erhöhte Priorität haben Personen, die mehr als 5 Jahre in Remission sind.

Ein formloses Attest ist ausreichend.

 

Download Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 08.02.2021

weitere Informationen auch auf unserer Seite
vom 03.01.2021 "Informationen zur Impfung gegen Covid-19" aktualisiert am 29.01.2021